Brief und Siegel im digitalen Zeitalter

Die Beglaubigung einer Übersetzung ist notwendig, wenn die Übersetzung als rechtsgültiges Dokument, zum Beispiel bei einer staatlichen Behörde oder einem Gericht vorgelegt werden muss. Bei der beglaubigten Übersetzung bestätigt der Übersetzer mit Stempel und Unterschrift, dass er das Dokument inhaltlich vollständig und korrekt übersetzt hat. Die beglaubigte Übersetzung kann nur von einer beeidigten oder vereidigten Übersetzerin ausgestellt werden. Wir verfügen über ein großes Netzwerk von Fachübersetzern, die beglaubigte Übersetzungen in den gängigen Sprachkombinationen anfertigen.

Kurz und knapp

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung ist ein Echtheitszertifikat, das die Vollständigkeit und Richtigkeit einer Übersetzung bescheinigt. Sie kann nur von einem für die Anfertigung von beglaubigten Überetzungen beeidigten oder vereidigten Übersetzer ausgestellt werden und ist nur als gedrucktes Original mit Stempel und Unterschrift rechtsgültig.

Übersetzer werden nach einer Prüfung vom jeweils zuständigen Landgericht beeidigt, vereidigt oder ermächtigt. Die Formulierung ist je nach Bundesland unterschiedlich, die Bedeutung aber identisch.

Bitte beachten Sie, dass eine beglaubigte Übersetzung keine Auskunft über die Echtheit des Ausgangsdokuments enthält. Diese muss, wenn erforderlich, von einem Notar bestätigt werden.

Diese und viele weitere Dokumente lassen wir für Sie beglaubigt übersetzen:

  • Handelsregistereinträge
  • Jahresabschlussberichte
  • Verträge
  • Zertifikate
  • Urkunden
  • Zeugnisse
  • Gerichtsurteile

Ablauf eines Beglaubigungs-Auftrags:

  • Sie schicken uns das beglaubigt zu übersetzende Dokument per E-Mail oder laden es einfach, schnell und sicher über unsere Anfrageseite hoch.
  • Sie sagen uns, für welches Land und welche Behörde Ihr Dokument übersetzt und beglaubigt werden muss.
  • Sie teilen uns die Anforderungen der Behörde mit.
  • Wir beauftragen einen muttersprachlichen Fachübersetzer mit den erforderlichen Berechtigungen und Qualifikationen.
  • Sie erhalten die mit Stempel und Unterschrift versehene, beglaubigte Übersetzung postalisch zugeschickt, denn sie ist nur in der gedruckten Originalversion – also nicht als Scan oder Kopie – rechtsgültig.

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