+49 40 6094641 30
Fachübersetzung
Es gibt mehr als eine
Wir arbeiten ausschließlich nach dem Muttersprachler-Prinzip. Das heißt, dass alle Übersetzer nur in ihre Muttersprache übersetzen. So gewährleisten wir höchste sprachliche Authentizität.
Die Beglaubigung einer Übersetzung ist notwendig, wenn die Übersetzung als rechtsgültiges Dokument, zum Beispiel bei einer staatlichen Behörde oder einem Gericht vorgelegt werden muss. Bei der beglaubigten Übersetzung bestätigt der Übersetzer mit Stempel und Unterschrift, dass er das Dokument inhaltlich vollständig und korrekt übersetzt hat. Die beglaubigte Übersetzung kann nur von einer beeidigten oder vereidigten Übersetzerin ausgestellt werden. Wir verfügen über ein großes Netzwerk von Fachübersetzern, die beglaubigte Übersetzungen in den gängigen Sprachkombinationen anfertigen.
Eine beglaubigte Übersetzung ist ein Echtheitszertifikat, das die Vollständigkeit und Richtigkeit einer Übersetzung bescheinigt. Sie kann nur von einem für die Anfertigung von beglaubigten Überetzungen beeidigten oder vereidigten Übersetzer ausgestellt werden und ist nur als gedrucktes Original mit Stempel und Unterschrift rechtsgültig.
Übersetzer werden nach einer Prüfung vom jeweils zuständigen Landgericht beeidigt, vereidigt oder ermächtigt. Die Formulierung ist je nach Bundesland unterschiedlich, die Bedeutung aber identisch.
Bitte beachten Sie, dass eine beglaubigte Übersetzung keine Auskunft über die Echtheit des Ausgangsdokuments enthält. Diese muss, wenn erforderlich, von einem Notar bestätigt werden.